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Alpiner Sicherheits-Service ASS
Im Rahmen des Alpinen Sicherheits-Service (ASS) wurde vom DAV in Zusamenarbeit mit der
Würzburger Versicherung ein umfassendes Versicherungspaket geschnürt, das im Mitgliedsbeitrag
enthalten ist.
Für die folgen Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. Informieren Sie sich im Einzelfall beim DAV.
Kostenerstattung für Such- , Bergungs- und Rettungskosten
bis zu 25.000 EUR je Person und Ereignis bei Bergunfällen:
- Suchmaßnahmen zum Auffinden von Personen in Bergnot
- Rettungs- und Bergungseinsätze durch Rettungsdienste bei Unfall oder Bergnot
- Transport in das nächstgelegene Krankenhaus
Übernahme der unfallbedingten Heilkosten im Ausland:
- ambulante Behandlung durch einen Arzt
- Heilmaßnahmen und Arzneimittel, die ärztlich verordnet wurden
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- medizinisch notwendiger Krankentransport zur stationären Behandlung
Assistance-Leistungen
- 24-Stunden-Notrufzentrale
- Kostenübernahme und Organisation für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport zum Wohnort
- Kostenübernahme und Organisation für die Bestattung oder Überführung
Sporthaftpflicht-Versicherung
(Generali Versicherungs-AG):
- Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche Personen- und Sachschäden mit bis zu 2.000.000 EUR, sofern sich
diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten gem. Ziffer 2 AVB DAV ASS 2011 ergeben.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Bergnot oder Unfällen
während der Ausübung nachstehend genannter Alpinsportarten sowie
während des Trainings im Rahmen einer Veranstaltung des DAV:
- Bergsteigen: z. B. Bergwandern, Bergsteigen, Fels- und Eisklettern in
freier Natur oder an einer dafür eingerichteten Kletterwand, Bouldern,
Wettkampfklettern, Trekking
- Wintersport: z. B. Skifahren (alpin, nordisch, telemark), Snowboarden,
Skitouren / Skibergsteigen, Skibobfahren, Schneeschuhgehen
- sonstige Alpinsportarten: z. B. Höhlenbegehungen, Mountainbiking,
Kajak- und Faltbootfahren, Canyoning / Rafting
- Veranstaltungen des Hauptvereins und der Sektionen des DAV: z. B.
Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen des Hauptvereins
und der Sektionen.
Kein Versicherungsschutz besteht bei:
- Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb
Europas. Versicherungsschutz besteht jedoch
a) bei allen Fahrten, Touren und Reisen, die vom Hauptverband des
DAV oder von einer Sektion des DAV veranstaltet werden;
b) sofern der Reiseveranstalter nur gelegentlich (nicht mehr als zweimal
pro Jahr) und außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet;
c) wenn für individuelle Reisen einzelne Komponenten über ein Reisebüro
zugekauft werden müssen, die Reise sich jedoch weiterhin deutlich
von einer Pauschalreise unterscheidet.
- Expeditionen
- Segelfliegen, Gleitschirmfliegen und ähnliche Luftsportarten
- Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob
fahrlässiges Verhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender,
allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens herbeiführt
- Teilnahme an Skiwettkämpfen und anderen Wettkämpfen, soweit
nicht vom DAV veranstaltet;
- Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Pandemien,
Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand
sowie in Ländern, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung
ausgesprochen hat.
Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern
sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).
Die genauen Versicherungsbedingen entnehmen Sie bitte dem Dokument
"Versicherungsbedingungen AVB-DAV-ASS 2011".
Weitere vom DAV angebotene Versicherungen in den Bereichen:
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Reise-, Sport- und Freizeitschutz
- Expeditionsversicherung und
- Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung
finden Sie
unter www.alpenverein.de/DAV-Services/Versicherungen.
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