DAV
Sektion Zweibrücken des Deutschen Alpenvereins e.V.
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       Versicherung
   
     

Alpiner Sicherheits-Service ASS

Im Rahmen des Alpinen Sicherheits-Service (ASS) wurde vom DAV in Zusamenarbeit mit der Würzburger Versicherung ein umfassendes Versicherungspaket geschnürt, das im Mitgliedsbeitrag enthalten ist. Für die folgen Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. Informieren Sie sich im Einzelfall beim DAV.

Kostenerstattung für Such- , Bergungs- und Rettungskosten bis zu 25.000 EUR je Person und Ereignis bei Bergunfällen:
  • Suchmaßnahmen zum Auffinden von Personen in Bergnot
  • Rettungs- und Bergungseinsätze durch Rettungsdienste bei Unfall oder Bergnot
  • Transport in das nächstgelegene Krankenhaus
Übernahme der unfallbedingten Heilkosten im Ausland:
  • ambulante Behandlung durch einen Arzt
  • Heilmaßnahmen und Arzneimittel, die ärztlich verordnet wurden
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • medizinisch notwendiger Krankentransport zur stationären Behandlung

Assistance-Leistungen
  • 24-Stunden-Notrufzentrale
  • Kostenübernahme und Organisation für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport zum Wohnort
  • Kostenübernahme und Organisation für die Bestattung oder Überführung
Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherungs-AG):
  • Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche Personen- und Sachschäden mit bis zu 2.000.000 EUR, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten gem. Ziffer 2 AVB DAV ASS 2011 ergeben.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung nachstehend genannter Alpinsportarten sowie während des Trainings im Rahmen einer Veranstaltung des DAV:
  • Bergsteigen: z. B. Bergwandern, Bergsteigen, Fels- und Eisklettern in freier Natur oder an einer dafür eingerichteten Kletterwand, Bouldern, Wettkampfklettern, Trekking
  • Wintersport: z. B. Skifahren (alpin, nordisch, telemark), Snowboarden, Skitouren / Skibergsteigen, Skibobfahren, Schneeschuhgehen
  • sonstige Alpinsportarten: z. B. Höhlenbegehungen, Mountainbiking, Kajak- und Faltbootfahren, Canyoning / Rafting
  • Veranstaltungen des Hauptvereins und der Sektionen des DAV: z. B. Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen des Hauptvereins und der Sektionen.
Kein Versicherungsschutz besteht bei:
  • Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas. Versicherungsschutz besteht jedoch
       a) bei allen Fahrten, Touren und Reisen, die vom Hauptverband des DAV oder von einer Sektion des DAV veranstaltet werden;
       b) sofern der Reiseveranstalter nur gelegentlich (nicht mehr als zweimal pro Jahr) und außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet;
       c) wenn für individuelle Reisen einzelne Komponenten über ein Reisebüro zugekauft werden müssen, die Reise sich jedoch weiterhin deutlich von einer Pauschalreise     unterscheidet.
  • Expeditionen
  • Segelfliegen, Gleitschirmfliegen und ähnliche Luftsportarten
  • Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender, allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens herbeiführt
  • Teilnahme an Skiwettkämpfen und anderen Wettkämpfen, soweit nicht vom DAV veranstaltet;
  • Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie in Ländern, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.

Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).

Die genauen Versicherungsbedingen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Versicherungsbedingungen AVB-DAV-ASS 2011".

Weitere vom DAV angebotene Versicherungen in den Bereichen:

- Auslandsreisekrankenversicherung
- Reise-, Sport- und Freizeitschutz
- Expeditionsversicherung und
- Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung

finden Sie unter www.alpenverein.de/DAV-Services/Versicherungen.


   

Letzte Änderung:
29.04.2012

 
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