INFORMATION FÜR NEUE MITGLIEDER DER SEKTION ZWEIBRÜCKEN

 

Allgemeines

Der Deutsche Alpenverein e. V. (DAV) wurde im Jahre 1869 als gemeinnütziger Verein gegründet. Der DAV ist mit rund 900.000 Mitgliedern die weltweit größte Vereinigung von Alpinistinnen und Alpinisten, er steht für alle Bergsportinteressierte offen. Der Dachverband besteht aus bundesweit 354 rechtlich eigenständigen Vereinen, den sogenannten Sektionen. Die Mitgliedschaft im DAV erfolgt direkt über die Sektionen, z. B. die Sektion Zweibrücken. Der DAV unterhält 332 allgemein zugängliche Schutzhütten in den Ostalpen und in den außeralpinen Mittelgebirgen und betreut ein umfangreiches Wegenetz.
Neben seiner Funktion als Bergsportverband ist der DAV in Deutschland anerkannter Naturschutzverband. Er betreibt praktischen Natur- und Umweltschutz, um die Möglichkeiten des Bergsports in intakter Natur zu erhalten.

Alle Mitglieder der Sektion Zweibrücken sind zugleich mittelbare Mitglieder des Deutschen Alpenvereins e.V. (DAV). Soweit das Lebensalter oder sonstige persönliche Verhältnisse eine Rolle spielen, ist der Stand zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend. Anmeldungen können schriftlich (Anmeldung) oder persönlich an den Hüttenabenden (jeder 2. und 4. Dienstag im Monat ab 19.00 Uhr) im Vereinsheim "Gustl-Groß-Hütte" am Guldenweg (am Rande des Schulhofes "Schulzentrum Mitte") erfolgen.

10 gute Gründe, Mitglied in der Sektion Zweibrücken im Deutschen Alpenverein (DAV) zu werden:

  1. Sie können sich in einem Verein engagieren, der für die Zukunft des Bergsports in intakter Natur und lebenswerter Umwelt einsteht.
  2. Sie können sich in unserer Sektion für den Bergsport ausbilden lassen und gehen mit hohem Sicherheitsbewusstsein in die Berge.
  3. Sie kommen in den Genuss einer verbilligten Übernachtung auf den Hütten des Deutschen Alpenvereins (DAV), des Österreichischen Alpenvereins (OeAV), des Schweizer Alpenclubs (SAC), des Alpenvereins Südtirol (AVS) sowie der Alpenvereine in Italien (CAI) und Frankreich (CAF).
  4. Auf den Hütten genießen Sie eine bevorzugte Behandlung bei der Schlafplatzvergabe; Sie erhalten günstiges Bergsteigeressen und günstige Bergsteigergetränke.
  5. Wir informieren Sie über alle Spielarten des Berg- und Klettersports (In- und Outdoor) sowie Themen zum Natur- und Umweltschutz.
  6. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Tourenangebot und die Teilnahme an diversen Sektions-Veranstaltungen, über die wir Sie in unserem Jahresprogramm, unseren Rundschreiben und auf unseren Web-Seiten informieren.
  7. Wir treffen uns zweimal pro Monat in unserem Vereinsheim; dort finden Sie Gleichgesinnte zum Gedankenaustausch und zur Planung gemeinsamer Unternehmungen.
  8. Sie erhalten kostenlos alle zwei Monate das Bergsportmagazin "Panorama" mit aktuellen Vereinsnachrichten und Informationen über Bergsteigen, Bergwandern, Klettern, Skilaufen, Sicherheitsforschung, Natur und Umwelt und vieles mehr.
  9. Als Mitglied haben Sie kostenfreien oder vergünstigten Zugriff auf Karten, Führer und alpine Literatur aus der Bibliothek des DAV in München über Fernleihe.
  10. Im Mitgliedsbeitrag ist ein umfassender Versicherungsschutz bei Ihren Bergaktivitäten enthalten.
und das alles für einen Jahresbeitrag von nur 48 EURO (Einzelmitglied Erwachsener).
Wenn Sie Fragen zur Mitgliedschaft in unserer Sektion haben, dann rufen Sie uns an (06841/62497), schicken Sie uns ein Fax (06841/62497) oder eine E-Mail.

Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt pro Antrag 25,00 Euro. Für Jugendliche und Kinder sowie bei Übertritt von einer anderen Sektion wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag ist nach Kategorien gestaffelt. Die aktuellen Beiträge finden Sie hier.

  1. A-Mitglieder
    A-Mitglieder sind Vollmitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, die keiner anderen Kategorie angehören. Sie bezahlen den vollen Beitrag.

  2. B-Mitglieder
    B-Mitglieder sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung, und zwar
    1. Mitglieder, deren Partner/in einer Sektion des DAV als A- oder B-Mitglied gem. Ziffer 2 b) bis c) oder als Junior angehört oder zu Lebzeiten angehört hat;
    2. Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und
    3. Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind, sofern sie nicht Junior sind.

  3. C-Mitglieder
    C-Mitglieder sind Vollmitglieder, die als A-Mitglied noch einer anderen Sektion des DAV angehören.

  4. Junioren
    Junioren sind Vollmitglieder vom vollendeten 19. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

  5. Jugendliche
    Jugendliche sind Mitglieder vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Ihre Mitgliedsrechte sind nach Maßgabe der Sektionssatzung und der einschlägigen Bestimmungen des DAV beschränkt.

  6. Kinder
    Kinder sind Mitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Sie genießen Vorrechte in den Hütten und den Schutz der Unfallfürsorge sowie der Haftpflichtversicherung.

  7. Familien
    Familien, bei denen beide Elternteile und deren Kinder/Jugendliche derselben Sektion (als A- oder B-Mitglieder) angehören, bezahlen einen Familienbeitrag der so hoch ist, wie die Summe der Beiträge eines A- und B-Mitgliedes. Separate Beiträge für die Kinder/Jugendlichen werden in diesem Fall nicht erhoben.

    Maßgeblich für eine Umgruppierung in eine andere Beitragskategorie ist das Alter am 1.Januar eines Jahres.

Zeitschrift

A-Mitglieder, B-Mitglieder gemäß Ziffer 2 b) bis c) und Junioren erhalten zweimonatlich die Zeitschrift "Panorama" des DAV .

Versicherungsschutz

ASS-Grundschutz (für alle DAV-Mitglieder in der Mitgliedschaft enthalten):

  1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis EURO 25.000,00 je Person und Ereignis im Inland und im europäischen Ausland;
  2. Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus) im europäischen Ausland sowie Verlegungs- und Überführungskosten;
  3. Assistance Leistungen (24 Stunden Notrufzentrale) im Inland und im europäischen Ausland;
  4. Sporthaftpflicht-Versicherung weltweit;
Zusätzliche Versicherungen können abgeschlossen werden. Nähere Informationen finden Sie hier. Antragsformulare sind bei der Sektion erhältlich.
Jeder Schadensfall ist unverzüglich der Sektion zu melden.

Austritt

Der Austritt aus der Sektion ist spätestens bis zum 30. September schriftlich mitzuteilen; er wird frühestens zum Ende des laufenden Jahres wirksam.

Anschriften

Die Anschriften der Vorstandsmitglieder finden sie hier.

Bankverbindungen

Die Bankverbindungen der Sektion finden sie hier.


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Stand: 14. Januar 2011